Wappen der Stadt Moosburg Seniorenbeirat
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Ratgeber für das Leben im Alter
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Stand: Juli 2006 Inhaltsverzeichnis


 

Pflegestufen und Pflegeleistungen im Überblick


 

 

Pflege-

stufen

 

Hilfebedarf

 

Zeitbedarf

 

Leistungen im

ambulanten und

teilstationären

Bereich

Leistungen

 im

stationären Bereich

 

 

 

Pflege-sachleistung

pro Monat €

Pflege-geldleistung

pro Monat €

 

 

pro Monat €

 

Stufe I

 

Erhebliche Pflegebe-dürftigkeit

 

  • mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung  oder Mobilität
  • mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

 

mindestens

90 Minuten,

davon mehr als

45 Minuten für die „Grundpflege“, d.h. Körperpflege,

Ernährung

oder Mobilität

 

384, -

 

205, -

 

1.023, -

 

Stufe II

 

Schwer-

pflegebe-

dürftigkeit

 

  • mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten bei der Körperpflege, Ernährung oderMobilität
  • mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

 

mindestens

drei Stunden,

davon mindestens

 zwei Stunden für die „Grundpflege“

 

921, -

 

410, -

 

1.279, -

 

Stufe III

 

Schwerst-

pflegebe-

dürftigkeit

 

  • rund um die Uhr(auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
  • mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

 

mindestens

fünf Stunden,

davon mindestens

vier Stunden für die

„Grundpflege“

 

1.432, -

 

665, -

 

1.432, -

 

Stufe III+

 

Härte-

fälle

 

  • zeitgleicher Einsatz von mehreren Pflegekräften bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (auch nachts)
  • ständig bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 

 

mindestens

sieben Stunden, davon mindestens zwei Stunden in der Nacht

 

1.918, -

 

Bezug

von Pflegegeld nicht möglich

 

1.688, -

 

 


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