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Seniorenbeirat der Stadt Moosburg a.d.Isar Ratgeber für das Leben im Alter |
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| Stand: Mai 2004 | Inhaltsverzeichnis |
„Betreutes Wohnen für Senioren“ bezeichnet eine Wohnform für ältere Menschen, die es ermöglichen soll, trotz zunehmender Hilfsbedürftigkeit ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung zu führen. Die altengerechte Wohnung kann in der Regel gemietet oder gekauft werden. Zusätzlich dazu muss ein Vertrag für den Grundservice abgeschlossen werden.
Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an ältere Menschen, die in der Lage sind ein selbstständiges Leben zu führen. Aus Gründen der eigenen Sicherheit wird jedoch für den Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zuverlässige und bedarfgerechte Hilfe gewünscht.
Die Kosten für Betreutes Wohnen sind abhängig von Eigentums- bzw. Mietverhältnis und dem Betreuungsvertrag. Der Miet- bzw. Kaufvertrag ist in der Regel mit einem Betreuungsvertrag verknüpft. Daher ist es besonders wichtig, vor der Entscheidung sowohl den Kaufvertrag bzw. den Mietvertrag, als auch den Betreuungsvertrag sorgfältig zu prüfen.
Besonders der Betreuungsvertrag muss eine genaue Aufstellung des Betreuungs- und Dienstleistungsangebotes enthalten. Die Art der Hilfe muss konkret genannt sein und die Kostenzuordnung zu den einzelnen Leistungen überprüfbar sein.
Seniorenwohnpark AWO Moosburg – Krankenhausweg 6, Tel.: 08761/6688-0
Hier werden zehn „Betreute Wohnungen“ zur Miete angeboten. Die Vermietung der Wohnungen erfolgt durch den Seniorenwohnpark Moosburg. Hier können Sie bei der Einrichtungsleitung weitere Informationen erfragen bzw. Ihre Anmeldung vornehmen.
Die Wohnungen sind barrierefrei gebaut und bestehen aus 2 Zimmern, Küche und Bad. Jedes Bad ist mit einer Nasszelle ausgestattet und kann mit dem Rollstuhl befahren werden. Mit einer Größe von rund 50 qm sind die Wohnung für 1-2 Personen geeignet. Die Einrichtung der Wohnung erfolgt nach Ihren Wünschen. Bei den Wohnungen handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum. (Erster Förderweg) Der Bezug ist nur möglich, wenn Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung des Landratsamtes Freising vorweisen können. Erkundigen Sie sich beim Landratsamt (Sozialamt) über die Einkommensgrenze für alleinstehende – bzw. zwei Personen im Jahr.