Wappen der Stadt Moosburg Seniorenbeirat
der Stadt Moosburg a.d.Isar
Ratgeber für das Leben im Alter
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Stand: Juli 2006 Inhaltsverzeichnis



Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht

 

Mit dieser Verfügung legt die verfassende Person fest, wem die rechtliche Betreuung bei eingetretener Unfähigkeit zu selbstverantwortlichem und sinnvollem Handeln übertragen wird. (Siehe Anhang!)

 

Betreuer

 

Bei schwindender geistiger oder körperlicher Eigenständigkeit im Alter ist es geraten einen Betreuer zu bestellen. Eine vertraute Person, auch naher Verwandter, wird vom Vormundschaftsgericht  bestellt.

Der Betreuer handelt nur im Auftrag des Betreuten, dieser ist nicht entmündigt.

 

Auskunft:

 

Amtsgericht Freising – Vormundschaftsgericht

Domberg 20

85354 Freising

Tel.: 08161/180-227

http://www4.justiz.bayern.de/ag-freising/

 

Dort liegen auch Informationsbroschüren auf über:

 

*   Vollmacht

*   Betreuungsverfügung

*   Patientenverfügung

 

Weitere Auskunft erhalten Sie auch im Rathaus Moosburg: Soziale Angelegenheiten,

 III. Stock, Zi. 40/41

 

Patientenverfügung

 

Mit der Patientenverfügung bestimmt eine Person, dass, im Falle des Verlustes ihrer Selbstbestimmung durch Krankheit, Unfall und dergleichen, langzeitige Anwendungen von mech. Verfahren zur Lebenserhaltung nur bei vorteilhafter Prognose vorgenommen werden sollen. Ansonsten wird einem menschenwürdigen Sterben der Vorzug gegeben. (Siehe Anlage!)

 


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