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Seniorenbeirat der Stadt Moosburg a.d.Isar Ratgeber für das Leben im Alter |
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| Stand: Juli 2006 | Inhaltsverzeichnis |
Mit dieser Verfügung legt die verfassende Person fest, wem die rechtliche Betreuung bei eingetretener Unfähigkeit zu selbstverantwortlichem und sinnvollem Handeln übertragen wird. (Siehe Anhang!)
Bei schwindender geistiger oder körperlicher Eigenständigkeit im Alter ist es geraten einen Betreuer zu bestellen. Eine vertraute Person, auch naher Verwandter, wird vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Der Betreuer handelt nur im Auftrag des Betreuten, dieser ist nicht entmündigt.
Auskunft:
Amtsgericht Freising – Vormundschaftsgericht
Domberg 20
85354 Freising
Tel.: 08161/180-227
http://www4.justiz.bayern.de/ag-freising/
Dort liegen auch Informationsbroschüren auf über:
* Vollmacht
* Betreuungsverfügung
* Patientenverfügung
Weitere Auskunft erhalten Sie auch im Rathaus Moosburg: Soziale Angelegenheiten,
III. Stock, Zi. 40/41
Mit der Patientenverfügung bestimmt eine Person, dass, im Falle des Verlustes ihrer Selbstbestimmung durch Krankheit, Unfall und dergleichen, langzeitige Anwendungen von mech. Verfahren zur Lebenserhaltung nur bei vorteilhafter Prognose vorgenommen werden sollen. Ansonsten wird einem menschenwürdigen Sterben der Vorzug gegeben. (Siehe Anlage!)